Ab dem 1.10.2019 aendern sich die Einreisebestimmungen fuer Neuseeland
Das ist ganz neu. Fragt bitte bei dem neuseelaendischen Konsulat in Deutschland nach
Es ist alles nicht schwierig aber wichtig das ihr eure NZeTA und IVL vor Abreise aus Deutschland bezahlt und in der Tasche habt
https://www.immigration.govt.nz/about-us/media-centre/news-notifications/electronic-travel-authority
Ich habe hier einfach mal, damit es schnell geht, diesen Artikel von Anja Schoenborn, '360 Grad Neuseeland' kopiert
Ähnlich, wie es in den USA bereits gehandhabt wird, führt die neuseeländische Regierung ab 1. Oktober 2019 neue Einreisebestimmungen für Touristen und Transitreisende ein. Dann müssen solche Personen bereits vor dem Abflug eine „Electronic Travel Authority“ beantragt und genehmigt bekommen haben und eine „International Visitor Conservation and Tourism“-Gebühr bezahlen.
Die NZeTA, die New Zealand electronic Travel Authority, müssen künftig alle vor ihrer Abreise beantragen, die kein neuseeländisches Visum im Pass haben und aus einem Waiver-freien Land kommen, wie beispielsweise aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Bislang benötigten Deutsche keinerlei Papiere außer ihrem gültigen Reisepass, wenn sie nach Neuseeland fliegen wollten. Das Visum gab es dann automatisch mit der Einreise für eine Dauer von drei Monaten.
Das wird auch nach wie vor so bleiben. Jedoch muss zusätzlich das NZeTA beantragt und genehmigt worden sein. Gleiches gilt für die jährlich rund 1,5 Millionen Kreuzfahrtpassagiere jeglicher Nationalität, Transitflugreisende und „Permanent Residents“ aus Australien. Nur Neuseeländer selbst, Bürger mit uneingeschränktem neuseeländischen Aufenthaltsrecht („Permanent Residents“) und alle Visa-Halter, wie Personen, die z. B. ein gültiges Arbeits- oder Studentenvisum besitzen, sind von der neuen Regelung ausgenommen.
Was wird für das NZeTA verlangt?
Im elektronischen Einreiseverfahren NZeTA wird bereits im Vorfeld abgefragt, was bislang erst an der Grenze selbst kontrolliert wurde: unter anderem etwaige Vorstrafen, ein biometrisches Porträtfoto, Kontakt- und Passdaten oder die Reiseabsicht. Mit der Neueinführung des Registrierungsverfahrens soll die Grenzsicherheit erhöht und die eigentliche Zeit bei der Einreise verkürzt werden, da die reisende Person bereits im Vorfeld begutachtet worden ist.
„Ich bin normalerweise nicht für noch mehr bürokratische Riegel, die vorgeschoben werden. Aber hiermit kann tatsächlich verhindert werden, dass Leute beim Check-in auf einmal abgelehnt werden und nicht ins Flugzeug steigen dürfen oder noch schlimmer, nach über 20 Stunden Anreise an einem neuseeländischen Airport abgewiesen werden und wieder nach Hause reisen müssen“, erklärt der langjährige Neuseeland-Experte Peter Hahn. „Solche Fälle sind leider immer wieder passiert und für die Betroffenen natürlich extrem unschön. Durch die zusätzliche Hürde jetzt können solche Fälle bereits im Vorfeld geklärt werden und das Risiko, bei der Einreise abgewiesen zu werden, sinkt deutlich. Die Fragen, die gestellt werden, sind genau dieselben wie bisher, eben künftig nur vor Antritt der Reise“, kommentiert der langjährige Einwanderungsberater.
Welche Auswirkungen könnte das NZeTA haben?
Mit der neuen Technologie haben die neuseeländischen Behörden noch keinen Datenzugriff auf ein deutsches Vorstrafenregister. Aber dies könnte sich durch Länderabkommen beispielsweise zur internationalen Terrorismusbekämpfung in der Zukunft ändern. Von INZ gecheckt werden u. a. Übereinstimmungen mit der internationalen Liste gestohlener und verlorener Pässe.
„Für alle Neuseelandreisenden ist wichtig zu wissen: Ein Touristenvisum deckt nur diese zulässigen Einreisegründe ab: Urlaub und Sightseeing, Familien- und Sozialbesuche, Amateursportveranstaltungen, diverse Geschäftstermine, eine ärztliche Behandlung in Neuseeland und als Gast der neuseeländischen Regierung“, erklärt Peter Hahn. „Auf Jobsuche zu gehen oder gar zu arbeiten, ist mit einem Touristenvisum nicht zulässig.
Aber auch das ist im Grunde nichts Neues. Der Grund der Einreise muss klar definiert sein. Ist man erst einmal im Land unterwegs und bekommt ein Vorstellungsgespräch angeboten, haben sich die Gründe eben geändert. Somit sollte es jeder tunlichst vermeiden, mit Geburtsurkunden oder speziellen Arbeitsgerätschaften mit einem Touristenvisum einzureisen!“, warnt der Einwanderungsberater aus seinen über 20 Jahren Praxiserfahrung.
Extra: die IVL
Zusätzlich wird zum 1. Oktober 2019 die IVL, die „International Visitor Conservation and Tourism Levy“, eine Art „Tourismusgebühr“ eingeführt. Sie soll dafür sorgen, dass Besucher das Tourismuspotenzial Neuseelands uneingeschränkt weiter genießen können, indem mit den Einnahmen z. B. beliebte Sightseeing-Ziele ausgebaut und erhalten werden. „Ich denke nicht, dass Neuseeland-Urlauber sich von so einer Gebühr vergraulen lassen“, resümiert Peter Hahn.
Um die NZeTA zu beantragen und die IVL zu bezahlen, sollte jeder Reisende weit im Vorfeld seines Besuchs das Onlineverfahren nutzen. Die Bearbeitungszeit wird laut Behörde mindestens 72 Stunden dauern. Das funktioniert entweder per mobiler App der INZ oder mittels eines Antrags auf der Website von Immigration New Zealand und wird wohl rund fünf bis zehn Minuten Zeit in Anspruch nehmen.
Die Kosten betragen 9 NZD per App, 12 NZD für Anträge, die über die Website eingereicht werden. Im gleichen Schritt muss auch die IVL von 35 NZD pro Person bezahlt werden. Wer bei Abreise nach Neuseeland keine gültige NZeTA vorlegen kann, kann diese zwar noch am Hafen oder Airport beantragen. Sollte der Antrag nicht schnell genug bearbeitet sein oder abgelehnt werden, darf man aber nicht an Bord gehen!
Interessant ist auch noch, dass sowohl die NZeTA als auch die IVL für mehrfache Reisen nach Neuseeland bis zu zwei Jahre lang gültig sind. Die Website und die mobile App werden im Juli 2019 live geschaltet.
Die NZeTA, die New Zealand electronic Travel Authority, müssen künftig alle vor ihrer Abreise beantragen, die kein neuseeländisches Visum im Pass haben und aus einem Waiver-freien Land kommen, wie beispielsweise aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Bislang benötigten Deutsche keinerlei Papiere außer ihrem gültigen Reisepass, wenn sie nach Neuseeland fliegen wollten. Das Visum gab es dann automatisch mit der Einreise für eine Dauer von drei Monaten.
Das wird auch nach wie vor so bleiben. Jedoch muss zusätzlich das NZeTA beantragt und genehmigt worden sein. Gleiches gilt für die jährlich rund 1,5 Millionen Kreuzfahrtpassagiere jeglicher Nationalität, Transitflugreisende und „Permanent Residents“ aus Australien. Nur Neuseeländer selbst, Bürger mit uneingeschränktem neuseeländischen Aufenthaltsrecht („Permanent Residents“) und alle Visa-Halter, wie Personen, die z. B. ein gültiges Arbeits- oder Studentenvisum besitzen, sind von der neuen Regelung ausgenommen.
Was wird für das NZeTA verlangt?
Im elektronischen Einreiseverfahren NZeTA wird bereits im Vorfeld abgefragt, was bislang erst an der Grenze selbst kontrolliert wurde: unter anderem etwaige Vorstrafen, ein biometrisches Porträtfoto, Kontakt- und Passdaten oder die Reiseabsicht. Mit der Neueinführung des Registrierungsverfahrens soll die Grenzsicherheit erhöht und die eigentliche Zeit bei der Einreise verkürzt werden, da die reisende Person bereits im Vorfeld begutachtet worden ist.
„Ich bin normalerweise nicht für noch mehr bürokratische Riegel, die vorgeschoben werden. Aber hiermit kann tatsächlich verhindert werden, dass Leute beim Check-in auf einmal abgelehnt werden und nicht ins Flugzeug steigen dürfen oder noch schlimmer, nach über 20 Stunden Anreise an einem neuseeländischen Airport abgewiesen werden und wieder nach Hause reisen müssen“, erklärt der langjährige Neuseeland-Experte Peter Hahn. „Solche Fälle sind leider immer wieder passiert und für die Betroffenen natürlich extrem unschön. Durch die zusätzliche Hürde jetzt können solche Fälle bereits im Vorfeld geklärt werden und das Risiko, bei der Einreise abgewiesen zu werden, sinkt deutlich. Die Fragen, die gestellt werden, sind genau dieselben wie bisher, eben künftig nur vor Antritt der Reise“, kommentiert der langjährige Einwanderungsberater.
Welche Auswirkungen könnte das NZeTA haben?
Mit der neuen Technologie haben die neuseeländischen Behörden noch keinen Datenzugriff auf ein deutsches Vorstrafenregister. Aber dies könnte sich durch Länderabkommen beispielsweise zur internationalen Terrorismusbekämpfung in der Zukunft ändern. Von INZ gecheckt werden u. a. Übereinstimmungen mit der internationalen Liste gestohlener und verlorener Pässe.
„Für alle Neuseelandreisenden ist wichtig zu wissen: Ein Touristenvisum deckt nur diese zulässigen Einreisegründe ab: Urlaub und Sightseeing, Familien- und Sozialbesuche, Amateursportveranstaltungen, diverse Geschäftstermine, eine ärztliche Behandlung in Neuseeland und als Gast der neuseeländischen Regierung“, erklärt Peter Hahn. „Auf Jobsuche zu gehen oder gar zu arbeiten, ist mit einem Touristenvisum nicht zulässig.
Aber auch das ist im Grunde nichts Neues. Der Grund der Einreise muss klar definiert sein. Ist man erst einmal im Land unterwegs und bekommt ein Vorstellungsgespräch angeboten, haben sich die Gründe eben geändert. Somit sollte es jeder tunlichst vermeiden, mit Geburtsurkunden oder speziellen Arbeitsgerätschaften mit einem Touristenvisum einzureisen!“, warnt der Einwanderungsberater aus seinen über 20 Jahren Praxiserfahrung.
Extra: die IVL
Zusätzlich wird zum 1. Oktober 2019 die IVL, die „International Visitor Conservation and Tourism Levy“, eine Art „Tourismusgebühr“ eingeführt. Sie soll dafür sorgen, dass Besucher das Tourismuspotenzial Neuseelands uneingeschränkt weiter genießen können, indem mit den Einnahmen z. B. beliebte Sightseeing-Ziele ausgebaut und erhalten werden. „Ich denke nicht, dass Neuseeland-Urlauber sich von so einer Gebühr vergraulen lassen“, resümiert Peter Hahn.
Um die NZeTA zu beantragen und die IVL zu bezahlen, sollte jeder Reisende weit im Vorfeld seines Besuchs das Onlineverfahren nutzen. Die Bearbeitungszeit wird laut Behörde mindestens 72 Stunden dauern. Das funktioniert entweder per mobiler App der INZ oder mittels eines Antrags auf der Website von Immigration New Zealand und wird wohl rund fünf bis zehn Minuten Zeit in Anspruch nehmen.
Die Kosten betragen 9 NZD per App, 12 NZD für Anträge, die über die Website eingereicht werden. Im gleichen Schritt muss auch die IVL von 35 NZD pro Person bezahlt werden. Wer bei Abreise nach Neuseeland keine gültige NZeTA vorlegen kann, kann diese zwar noch am Hafen oder Airport beantragen. Sollte der Antrag nicht schnell genug bearbeitet sein oder abgelehnt werden, darf man aber nicht an Bord gehen!
Interessant ist auch noch, dass sowohl die NZeTA als auch die IVL für mehrfache Reisen nach Neuseeland bis zu zwei Jahre lang gültig sind. Die Website und die mobile App werden im Juli 2019 live geschaltet.